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Liefer- u. Zahlungsbedingungen

ALLGEMEINE LIEFER- UND GESCHÄFTSBEDINGUNGENI. Allgemeines:1./ Diese Allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen gelten, sofern diesbezüglich schriftlich nicht anderes vereinbart wurde, für alle Geschäfte, Leistungen und Lieferungen unserer Firma Springer.
2./ Allgemeine Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner verpflichten uns nur, wenn wir diese schriftlich anerkannt haben.

II. Anbote:
1./ Unsere schriftlichen Anbote bleiben, so Gegenteiliges nicht angegeben ist,
2 Wochen ab Anbotslegung verbindlich. Das am Anbot angeführte Datum gilt als Zeitpunkt der Anbotslegung.
2./ Unterlagen, wie Abbildungen, Skizzen, Zeichnungen, Kostenaufstellungen, Kostenvoranschläge, usw, sind nur dann verbindlich, wenn die Verbindlichkeit von uns schriftlich erklärt wird.
3./ An uns gerichtete Anbote (Bestellungen) werden nur durch schriftliche Anbotsannahme, durch Lieferung der Ware oder sonstige Leistungserbringung durch uns verbindlich.
4./ Von uns verwendete Muster sind unverbindliche Ansichtsmuster.

III. Erklärungen:
Mündliche Erklärungen oder Zusagen unserer Mitarbeiter bleiben bis zu deren schriftlichen Bestätigung durch uns unverbindlich.

IV. Lieferung:
1./ Fristen und Termine unserer Lieferungen sind nur in dem Fall, dass diese schriftlich vereinbart wurden, verbindlich.
Eine so vereinbarte Lieferfrist beginnt mit dem Zugang der schriftlichen Anbotsannahme, jedoch nicht vor Eingang allfälliger vereinbarter Voraus- oder Anzahlungen.
2./ Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn dem Vertragspartner die Produktfertigstellung angezeigt wurde.
3./ Sollte unsere Lieferung innerhalb der schriftlich vereinbarten Frist nicht erfolgen und eine angemessene Nachfrist von uns nicht eingehalten werden, so ist unser Vertragspartner zum Vertragsrücktritt berechtigt.
Schadenersatzansprüche wegen Nichtlieferung oder verzögerter Lieferung können nur bei Vorliegen eines grob fahrlässigen Verhaltens geltend gemacht werden. Die Beweislast für ein solches Verhalten trägt der Vertragspartner.
4./ Ist uns die Einhaltung der Lieferfrist aufgrund nicht von uns zu vertretender Umstände, wie z.B. Naturkatastrophen, Krieg, etc...... nicht möglich, so tritt eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist ein. Sollte der hindernde Umstand länger als 4 Wochen andauern ist jeder Vertragspartner zum Rücktritt berechtigt.

V. Preise, Versand, Haftung für Transportschäden, Gefahrtragung:
1./ Unsere Preise verstehen sich netto, freibleibend ab Lager Wien.
Alle Versandkosten, insbesondere Kosten der Verpackung, des Transportes sowie der Transportversicherung, gehen zu Lasten des Vertragspartners.
Alle Preise und Nebenkosten werden nach unserer zur Zeit der Lieferung gültigen Preisliste berechnet.
2./ Mit der Aufgabe der Ware zum Versand geht die Gefahr auf den Vertragspartner über.
Wird der Versand durch unsere eigenen Transportmitteln durchgeführt, geht die Gefahr mit dem Abgang der Ware aus unserem Lager auf den Vertragspartner über.
Ist die Ware versandbereit und/oder abholbereit und verzögert sich die Versendung oder die Abholung aus Gründen, die der Vertragspartner zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige unserer Versand-, bzw. Abholbereitschaft auf den Vertragspartner über.
3./ Wir sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Warenlieferungen im Namen und auf Rechnung des Vertragspartners zu versichern.

VI. Beanstandungen und Mängelrügen:
1./ Mängelrügen wegen erkennbarer Mängel oder wegen erkennbar unvollständiger oder erkennbar unrichtiger Lieferungen sind uns unverzüglich, spätestens 5 Tage nach Empfang der Ware, schriftlich mitzuteilen. Für die rechtzeitige Mitteilung (Mängelrüge) trägt der Vertragspartner die Beweislast.
2./ Sonstige Mängel sind unverzüglich nach deren Entdecken schriftlich mitzuteilen.
3./ Bei nicht rechtzeitiger Erhebung der Mängelrüge gilt unsere Lieferung als genehmigt.

VII. Gewährleistung/Schadenersatz:
1./ Eigenschaften des Kaufgegenstandes gelten nur dann zugesichert, wenn dies schriftlich ausdrücklich vereinbart wurde.
2./ Gewährleistungsberechtigende Mängel sind nur solche, die zum Übergabezeitpunkt vorliegen. So kein Verbrauchergeschäft vorliegt, trägt der Vertragspartner die Beweislast dafür, dass der Mangel bereits zum Übergabezeitpunkt vorlag.
3./ Ist unsere Lieferung mit einem gewährleistungsberechtigenden Mangel behaftet, so ist uns zunächst Gelegenheit zur Mangelbehebung innerhalb angemessener Frist, allenfalls durch Austausch des Kaufgegenstandes, zu gewähren. Solange sind Ansprüche auf Wandlung oder Preisminderung ausgeschlossen.
4./ Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, werden die Kosten der Überprüfung und Reparatur dem Vertragspartner zu unseren jeweils gültigen Servicepreisen in Rechnung gestellt.
5./ So nicht zwingendes Recht entgegensteht oder keine anderslautende Vereinbarung besteht, sind Schadenersatzansprüche gegen uns, so uns kein vorsätzliches Verhalten durch den Vertragspartner nachgewiesen werden kann, ausgeschlossen.
6./ Die Frist zur Geltendmachung von gewährleistungsberechtigten Mängeln oder Ersatzansprüchen aller Art beträgt, so kein Verbrauchergeschäft vorliegt, 6 Monate ab Lieferung.
7./ Für Mängel, die auf fehlerhafte, nachlässige oder unsachgemäße Behandlung, Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel, Missachtung allfälliger Montage-, und/oder Bedienungsvorschriften, Überbeanspruchung des Liefergegenstandes oder natürlichen Verschleiß zurückzuführen sind, ist jede Haftung ausgeschlossen.

VIII. Zahlung:
1./ Zahlungen haben entsprechend den auf der jeweiligen Rechnung angegebenen Zahlungsbedingungen zu erfolgen.
2./ Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in der Höhe von 10 % p.A. verrechnet. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aufgrund des Zahlungsverzuges bleiben vorbehalten. Mahnkosten gehen zu Lasten des Vertragspartners.
3./ Eine Zahlung gilt erst dann als eingegangen, wenn wir über den Rechnungsbetrag verfügen können.
4./ Aufrechnungen und Zurückbehaltungen sind nur bei Verbrauchergeschäften unter den im Konsumentenschutz (in der jeweils geltenden Fassung) genannten Voraussetzungen zulässig, in allen anderen Fällen ausgeschlossen.

IX. Eigentumsvorbehalt:
Alle Warenlieferungen bleiben bis zur restlosen Bezahlung des Kaufpreises samt Zinsen unser uneingeschränktes Eigentum. Unsere Ware darf bis dahin weder veräußert noch verpfändet oder als Sicherheit verwendet werden. Unser Vertragspartner haftet für alle Nachteile, die uns bei der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes entstehen.

X. Vertragsbeziehungen zu Lieferanten:
Eine gerichtliche Geltendmachung von Forderungen gegen unser Unternehmen hat innerhalb von 12 Monaten ab Lieferung zu erfolgen.

XI. Gewerbliche Schutzrechte:
1./ Wir übernehmen keine Haftung dafür, dass die von uns gelieferte Ware keine gewerblichen Schutzrechte Dritter verletzt. Der Vertragspartner ist verpflichtet, uns unverzüglich Mitteilung zu machen, dass ihm gegenüber derartige Verletzungen angezeigt werden.
2./ Ist unsere Ware nach Entwürfen oder Anweisungen des Vertragspartners erstellt worden, so hat der Vertragspartner uns von allen Forderungen freizustellen und freizuhalten, die gegen uns aufgrund Verletzung gewerblicher Schutzrechte Dritter erhoben werden.

XIII. Abtretung von Ansprüchen:
Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, Ansprüche aus einem mit uns abgeschlossenen Vertrag an Dritte abzutreten.

XIV. Datenschutz:
Der Vertragspartner ist einverstanden, dass seine uns im Rahmen der Geschäftsverbindung bekannt werdenden personen – oder gesellschaftsbezogenen Daten in unseren EDV-Anlagen gespeichert und automatisch verarbeitet werden.

XV. Sonstiges:
1./ Als Erfüllungsort wird der Sitz unseres Unternehmens vereinbart.
2./ Bei Verträgen mit Unternehmern wird als Gerichtsstand das sachlich zuständige Gericht in Wien vereinbart.
Allfällige Klage gegen einen Verbraucher sind bei dem Gericht einzubringen, in dessen Sprengel der Verbraucher seinen Wohnsitz hat oder seiner Beschäftigung nachgeht.
3./ Auf unsere Vertragsbeziehungen findet österreichisches Recht Anwendung.
4./ Finden die Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes (in der jeweils geltenden Fassung) auf ein konkretes Vertragsgeschäft Anwendung, so gelten diese
Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen jedenfalls unter den Beschränkungen durch das Konsumentenschutzgesetz.

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